Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)
Die Wohlstandsdividende
präsentiert von Peter Kasser, Schweiz
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BGE und die Entwicklungshilfe Im Jahre 2005 haben die 22 wichtigsten Geberländer 1) insgesamt eine Summe von 106,8 Milliarden USD an Entwicklungshilfe 2) bezahlt. Kritiker weisen auf die völlige Ineffizienz solcher Transferzahlungen hin, bei denen ein Grossteil der Spenden in den Geberländern selbst ausgegeben wird (und somit die Empfängerländer gar nie erreicht), oder der Schuldentilgungen dienen (und somit für die Entwicklung der Empfängerländer nichts beitragen), oder auf den Privatkonten korrupter Politiker und Beamten landet statt für konkrete Projekte ausgegeben zu werden. Am Beispiel von Schwarzafrika, der ärmsten Region weltweit, lässt sich die Frage diskutieren, ob die Entwicklungshilfe nicht besser in ein bedingungsloses Grundeinkommen zugunsten der Bevölkerung umgewandelt werden sollte? Dazu folgende Betrachtungen:
Jedes Jahr wird vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen die Liste des sogenannten Human Development Index HDI publiziert. Der HDI bemisst den Entwicklungsstand aller Länder anhand von 3 Kriterien, nämlich - Lebenserwartung - Bildungsstand (Analphabetentum, Einschulung) - BIP (Bruttoinlandprodukt) pro Einwohner, kaufkraftbereinigt
Der Trend zeigt: weltweit steigt der HDI-Index kontinuierlich an - ausser in Schwarzafrika, hier stagniert er seit 30 Jahren unter der Marke von 0.5 HDI. Von den 31 weltweit am wenigsten entwickelten Ländern (HDI < 0.5) liegen 29 in Schwarzafrika! 3)
Die 29 am wenigsten entwickelten Länder in Schwarzafrika (geordnet nach HDI-Wert) (Nicht bewertet sind Liberia und Somalia. Sie würden hier bezüglich Entwicklungsstand wohl an oberster, das heisst bezüglich HDI-Wert an schlechtester Stelle stehen.)
Gesamtbevölkerung der 29 ärmsten Länder: 543 Millionen. Mehr als die Hälfte dieser Menschen leben von weniger als 1 USD pro Tag. Etwa 35% der Bevölkerung - fast 200 Millionen Menschen - leiden an Unterernährung.
BGE Schwarzafrika Am Millenniums-Gipfel vom September 2000 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Millenniumserklärung zur Bekämpfung der Armut in der Welt verabschiedet. Demnach sollte bis ins Jahr 2015 u.a. die Zahl der Menschen halbiert werden, die von weniger als 1 USD pro Tag leben müssen (vgl. Punkt 19 der UN Millenniumserklärung). Wie dieses Ziel erreicht werden soll, steht in den Sternen geschrieben - resp. es wird der unrealistische Appell an die Geberländer gerichtet, sie möchten die Höhe ihrer Spenden von derzeit durchschnittlich 0.33 auf 0.7% des BIP erhöhen. (Die USA etwa geben für Entwicklungshilfe nur 0.22% ihres BIP aus.) Von den 106,8 MIA USD Entwicklungshilfe 2005 flossen knapp 16,5 MIA USD an die 29 ärmsten Länder in Schwarzafrika (ohne Berücksichtigung von 5,5 MIA Schuldenerlass für Nigeria). Vielleicht wäre den ärmsten Menschen der Welt besser gedient, wenn die Entwicklungsgelder direkt in bar an jede Familie ausbezahlt würden? Betrachtet man die Frage rein rechnerisch als "BGE-Schwarzafrika", ausgehend von einer Bevölkerung von rund 550 Millionen in den 29 ärmsten Ländern, mit einem Kinder- und Jugendanteil von ca. 50%, und einem BGE-Anspruch von 360 USD pro Erwachsenem pro Jahr, sprechen wir von einem Gesamt-BGE-Budget von rund 100 MIA USD pro Jahr - in etwa entsprechend dem jetzigen gesamten Entwicklungshilfe-Budget weltweit.
Was wären die positiven Folgen der direkten Auszahlung eines BGE an die Bevölkerung?
Was könnten die negativen Folgen sein?
Logistik Rund 70% der Bevölkerung in den 29 ärmsten Ländern Schwarzafrikas leben auf dem Lande und dürften über kein Bankkonto verfügen. Noch vor der Frage der Finanzierung eines BGE für diese Länder stellt sich somit die praktische Frage der Verteilung: Wie gelangt das (monatlich oder wöchentlich ausbezahlte) BGE zu den Menschen? Die einzige praktikable Lösung scheint die direkte Barauszahlung von Hand zu sein, gegen schriftliche Bestätigung/Fingerabdruck. Eine solche herkulische Aufgabe kann nicht dem Staate übertragen, sondern muss von einer unabhängigen Organisation (NGO) im Auftrag und unter Kontrolle der Geberländer resp. Spender ausgeführt werden. Jeder Direktkontakt für die Auszahlung muss somit durch einen Gewährsperson ("Liaison Person") gewährleistet werden, die jeden Empfänger persönlich kennt, und die den korrekt abgelaufenen Geldtransfer mit entsprechenden Belegen beglaubigen kann. Einer solchen Liaison Person können wohl nicht mehr als 60-80 Direktkontakte zugemutet werden (die sie ja dann auch persönlich zu kennen hat), sodass sich für alle Länder ein wahrlich gigantischer Gesamtbedarf von rund 3,7 MIO Liaison Personen ergibt. Die Rekrutierung dieser Personen - alles Freiwillige, die für den "Lohn" eines BGE "arbeiten" - ist machbar, wenn die ganze Organisation der Auszahlung hierarchisch aufgebaut ist mit Länder- und Regionen-Verantwortlichen, z.B. jeweils 1 Verantwortlicher pro 10 MIO Einwohner, somit total ca. 69 "LRVs" zu je ca. 40 Chef-Supervisors, zu nochmals je ca. 40 Supervisors, und nochmals zu je ca. 40 Liaison Personen. Dies entspricht einem Gesamt-Personalbedarf von 4'416'000 Personen für die Barauszahlung eines BGE an jede erwachsene Person in den oben erwähnten 29 Schwarzafrikanischen Ländern. Eine hübsche Herausforderung für jede NGO!
Realisierung Wie lässt sich ein BGE zugunsten der ärmsten Länder Schwarzafrikas realisieren? Zweifellos handelt es sich hier um ein Paradebeispiel von privaten Ideen, die im Namen von Frieden und Gerechtigkeit vorgestellt und im besten Fall zur Gründung einer NGO führen können, die dann wiederum die weitere Detailplanung an die Hand nimmt, bis das fertig ausgereifte Projekt an potentielle Spender und Geberländer herangetragen werden kann für die Realisierung. Kein gangbarer Weg wäre es wohl, die Initiative den Geberländern zu überlassen, indem diese kaum in direkten Kontakt zu Menschen anderer Länder mit Geldspenden treten können und somit auf die Vermittlung durch eine unabhängige Organisation angewiesen sind. So oder so jedenfalls müssen die Empfängerländer am Ende selbst offiziell bestätigen, dass sie die Spenden in Form eines BGE und die vorgeschlagene Abwicklung der Auszahlungen akzeptieren!
Eine Frage der Moral Dass die westliche, hochindustrialisierte Welt eine moralische Verpflichtung hat, den ärmsten Ländern der Welt beizustehen, steht angesichts der gnadenlosen Ausbeutung während der Kolonialzeit und zu einem grossen Teil heute noch ganz ausser Zweifel. Ein von den westlichen Industriestaaten finanziertes BGE zugunsten der ärmsten Länder Schwarzafrikas wäre ein angemessener Anfang, diese moralische Schuld abzutragen. Dabei sind nicht nur die westlichen Staaten als solche, die einen Grossteil ihres Reichtums in direktem Masse der Ausbeutung Schwarzafrikas verdanken, sondern auch jeder einzelne Einwohner dieser Länder aufgerufen, sich an an einer Wiedergutmachung zu beteiligen. Unabhängig von der historischen Schuld bestehen in den meisten Ländern Gesetze, welche die Hilfeleistung für Menschen in Not als Bürgerpflicht vorschreiben, wobei das Unterlassen von Hilfeleistung mit Gefängnis oder Geldbusse geahndet wird. Das Gebot des Beistands für Notleidende gilt aber nicht nur auf einer lokalen Gesetzesbasis oder innerhalb der Grenzen eines Nationalstaates, sondern es gilt als absolutes, indiskutables moralisches Gebot überall und jederzeit auf der Welt, ohne Wenn und Aber. Wenn sich die reichlich begünstigten Staaten der sogenannten Ersten Welt nicht an einer angemessenen, wirkungsvollen Beihilfe zugunsten der Notleidenden beteiligen, machen sie sich zusätzlich zur historischen Schuld noch einmal schuldig, schuldig des Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Die jetzige Entwicklungshilfe dient den Industriestaaten als Feigenblatt, sich vor der eigentlichen Verantwortung zu drücken, die darin besteht, den Ärmsten dieser Welt in einem solchen Ausmass Hilfe zukommen zu lassen, dass es ihnen auf verlässlicher Basis und auf lange Sicht gut geht. Wenn heute noch Millionen von Menschen Hunger leiden, keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, in Notunterkünften darben, ist dies Beweis für eine mangelnde Bereitschaft der Industriestaaten, dem moralischen Gebot der Hilfeleistung für Notleidende nachzukommen. Und wenn die Vereinten Nationen in ihrer Millenniumserklärung 2000 das Ziel formulieren, die Zahl der Hungernden bis ins Jahr 2012 zu halbieren, kommt dies einem ungeheuerlichen menschenverachtenden Zynismus gleich, denn damit übernimmt die UNO die direkte Verantwortung für Hunderte von Millionen Hungertote durch mangelnde Bereitschaft der Beihilfe bis ins Jahr 2012 und weit darüber hinaus.
Finanzierung Zur Zeit wird darüber gestritten, wem die in der Nordpol-Region vermuteten Erdölvorkommen und anderen Bodenschätze gehören. Gehören sie Russland? Oder Kanada? Oder Dänemark? Oder Norwegen? Oder wem? Es wäre zu wünschen, dass sich die Staatengemeinschaft auf ein Abkommen einigt, welches die Bodenschätze in der Region sowohl des Nord- wie des Südpols zum gemeinsamen Besitz der Menschheit erklärt - so wie sie dies bereits im Fall der Bodenschätze im Meer (ausserhalb der Ausschliesslichen Wirtschaftszonen einzelner Staaten) beschlossen wurde. Artikel 140 der UN-Konvention über das Internationale Seerecht hält fest, dass der Erlös aus der industriellen Ausbeutung der Meeres-Bodenschätze der ganzen Menschheit, insbesondere den Entwicklungsländern, zugute kommen soll. Zu diesem Erlös müsste nicht zuletzt auch jener des Fischfangs in internationalen Gewässern hinzugezählt werden. In Erweiterung dieses Grundsatzes wäre eine Vereinbarung der Staatengemeinschaft zu erzielen, wonach alle Bodenschätze, auch jene auf dem Hoheitsgebiet einzelner Staaten, der ganzen Menschheit zufallen. Zumindest anteilmässig müsste demnach auch der Erlös dieser nationalen Schätze zugunsten der Entwicklungsländer zu Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist die Möglichkeit einer BGE-Steuer in Betracht zu ziehen, welche von allen international tätigen Konzernen ab einer gewissen Umsatzgrösse zu entrichten sind, unabhängig von ihrem Standort - als eine Abgabe in Höhe von einem Promille des Umsatzes plus einem Prozent des Jahresgewinns. So liesse sich ein UN-Topf einrichten, gespiesen vom Erlös aus dem Abbau von Bodenschätzen und der BGE-Abgabe international tätiger Konzerne, zugunsten der ärmsten Länder der Welt - zur Vergütung direkt an jeden Menschen dort in Form eines bedingungslosen Grundeinkommens.
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dazu gehören 15 EU-Länder sowie Norwegen, Schweiz, USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Japan.
2) Die sogenannte ODA - Official Development
Assistance.
3) Die übrigen zwei sind Haiti und Jemen.